Achtung: JavaScript ist nicht aktiviert | Bitte aktivieren Sie JavaScript um alle Funktionen dieser Website zu aktivieren.

Klasse A beschränkt

Was man mit der Klasse A beschränkt fahren darf

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf ein Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW.


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
Mindestalter:
18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis:
Keine Befristung
Ärztliche Untersuchung:
Nein, nur Sehtest
Einschluss der Klassen:
A1 und M
 
A-Beschränkt

Erst den alten Führerschein in einen Kartenführerschein tauschen, um dann mit A Unbeschränkt alle Motorräder fahren zu dürfen.

Besitzstand
Die Klasse 1a entspricht den Klassen A beschränkt, A1, L und M.


Alles über die behördliche Anmeldung

Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Lichtbild neuern Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
  • Als Nachweis gilt auch die Vorlage
    1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
    2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderpfleger(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in) Krankengymnast(in)
    3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesterhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
  • eine eventuell bereits vorhandene Führerschein aus BRD
  • ein Antragsformular mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu 90 Minuten

Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:
  • Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
Grundausbildung und
5 ÜL 4 AB 3 NF
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A beschränkt

Zum praktischen Unterricht gehören auch:
  • Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
Grundausbildung und
3 ÜL 2 AB 1 NF
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

ÜL Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

AB Schulung auf Autobahn
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

NF Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

Hinweise
Auch wer die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erworben hat, kann die Reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.

In der letzten Phase der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungs-Fahrten lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler überwiegend vorausfahren und kann ihn über Funk ansprechen.
Für den Fahrschüler besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Ausbildung zunächst ein Leichtkraftrad ( Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug) verwendet wird.


Alles über die Fahrerlaubnisprüfung

Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Ablegen der theoretischen Prüfung
Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität Des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung ein Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigung verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Zusammenstellung der Prüfungsfragen Grundstoff und klassenspezifischer Stoff Klasse A

Sowie die höchstzulässige Fehlerpunktzahl
Prüfungsdauer 30 Minuten

Bei Ersterteilung: ab 01.07.2004
20 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse A = 30 Fragen. Summe der Punkte 110, Zulässige Fehlerpunkte10* *) Es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Bei Erweiterung: ab 01.07.2004
10 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse A = 20 Fragen. Summe der Punkte 72, Zulässige Fehlerpunkte 6

Ab 01.07.2004
Die theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen.

Achtung!
Theorie Prüfungen werden nur noch am PC absolviert (in Hessen seit 01.01.2009) Zugelassen sind auch am PC, Fragenbogen in folgenden Fremdsprachen:
Englisch Englisch Französisch Französisch Griechisch Griechisch Italienisch Italienisch
Polnisch Polnisch Portugiesisch Portugiesisch Rumänisch Rumänisch Russisch Russisch
Serbokroatisch Serbokroatisch Serbokroatisch Spanisch Spanisch Türkisch Türkisch  

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung12 Monate

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung

  • Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
  • Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
  • Wiederholungsprüfung nach 6 (sechs) Wochen

Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrages.

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ablegen der praktischen Prüfung
Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität Des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung ein Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundenzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Bescheinigung bedeutet: Die Bescheinigung soll nicht irgendwann, sondern unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden. Jede andere Auslegung der Vorschriften würde die Befristung sinnlos erscheinen lassen.

Prüfungsdauer
60 Minuten

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung

  • Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
  • Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
  • Wiederholungsprüfung nach 6 (sechs) Wochen

Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des Fahrerlaubnisantrages.

Hinweise
In der Prüfung fährt der Bewerber in der Regel voraus und erfährt seine Anweisungen über Funk.

Kontakt

Fahrschule Mönch
Inh. Herr Kurt Mönch
Beethovenstraße 3
60325 Frankfurt am Main/Westend Süd

Tel(+49 69) 75 111 - 2
Fax(+49 69) 75 111 - 3
Mailinfofahrschule-moench.de

Karte