B (PKW) – auch ab 17
Schaltwagen oder Automatik
Was man mit der Klasse B fahren darf
- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
- Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Das sind zum Beispiel:
- Ein Pkw oder Lkw mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.700 kg sowie einem Leergewicht von 1.100 kg.
- Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse Klasse B
| Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: 18 Jahre |
| Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest |
| Einschluss der Klassen: L, S und M |
Besitzstand
Die Klasse 3 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und, sofern die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1. Auf Antrag kann auch die Klasse CE beschränkt auf ein Zuggewicht von 18,5 t erteilt werden. Für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag auch die Klasse T.
Alles über die behördliche Anmeldung Klasse B
Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein Lichtbild neuern Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- Eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
- eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
- eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderpfleger(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in) Krankengymnast(in)
- einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesterhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
- eine eventuell bereits vorhandene Führerschein aus BRD
- ein Antragsformular mit Fahrschulstempel
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Alles über Ausbildung Klasse B
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu 90 Minuten
| Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff |
Mindestalter: 6 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu 90 Minuten
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
|
Grundausbildung und 5 ÜL 4 AB 3 NF |
| Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
ÜL Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
AB Schulung auf Autobahn
(davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
NF Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
Hinweis
Wer auf einem Automatik-Fahrzeug ausgebildet werden möchte, sollte wissen, dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung beschränkt wird, sofern er auch die Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ablegt.
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung Klasse B
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Ablegen der theoretischen Prüfung
Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität Des Bewerbers zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung ein Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigung verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen).
Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Prüfungsdauer 30 Minuten
Zusammenstellung der Prüfungsfragen Grundstoff
und klassenspezifischer Stoff Klasse B
Sowie die höchstzulässige Fehlerpunktzahl
Prüfungsdauer 30 Minuten
Bei Ersterteilung: ab 01.07.2004
20 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse B = 30Fragen. Summe der Punkte 110, Zulässige Fehlerpunkte10* *) Es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Bei Erweiterung: ab 01.07.2004
10 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse B = 20 Fragen. Summe der Punkte 72, Zulässige Fehlerpunkte 6
Ab 01.07.2004
Die theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen.
| Achtung! Theorie Prüfungen werden nur noch am PC absolviert (in Hessen seit 01.01.2009) Zugelassen sind auch am PC, Fragenbogen in folgenden Fremdsprachen: | |||
|---|---|---|---|
Englisch |
Französisch |
Griechisch |
Italienisch |
Polnisch |
Portugiesisch |
Rumänisch |
Russisch |
Serbokroatisch ![]() |
Spanisch |
Türkisch |
|
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung: 12 Monate
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung
- Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
- Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
- Wiederholungsprüfung nach 6 (sechs) Wochen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrages.
Die praktische Fahrerlaubnisprüfung Ablegen der praktischen Prüfung
Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbes zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundezahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Bescheinigung bedeutet: Die Bescheinigung soll nicht irgendwann, sondern unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden. Jede andere Auslegung der Vorschriften würde die Befristung sinnlos erscheinen lassen
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung: 12 Monate
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der Praktischen Prüfung
- Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
- Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
- Wiederholungsprüfung nach 6 (sechs) Wochen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des Fahrerlaubnisantrages
Hinweis
Bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung verkürzt sich die Dauer der Praktischen Prüfung um ein Drittel.
Besondere Bewerber
| Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (Vortest) | Ausbildungsbescheinigung | Fahrerlaubnis-Prüfung | Wiederholungs-Prüfung(en) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| theoretisch | praktisch | ||||
| Aufhebung des Automatik- Beschränkungs- vermerks | ja | nein | nein | ja | Wie bei Ersterstellung |
| Neuerteilung nach vorangegangenem Verzicht oder Entzug | ja | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
| Dem früheren Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis, dem nur deshalb die allgemeine Fahrerlaubnis nichtprüfungsfrei erteilt werden darf, weil er seit mehr als zwei Jahren aus dem Dienst ausgeschieden ist | ja | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
| Inhaber von befristeten Fahrerlaubnisklassen, die nach mehr als zwei Jahren seit Erlöschen die erneute Verlängerung dieser Klasse beantragt haben | ja (sofern die Behörde den Bewerber von der Anwendung der §§ 1 bis 6 Fahrschüler- Ausbildungsordnung Befreit hat) |
nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
| Umschreibung Inhaber, denen die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt werden soll; Aus Staaten nach Anlage 11 FeV | nein (Empfehlung zum Vortest geben) |
ja/nein (entsprechend Prüfauftrag) |
ja/nein (entsprechend Prüfauftrag) |
ja/nein (entsprechend Prüfauftrag) |
(entsprechend Prüfauftrag) |
| Umschreibung Inhaber, denen die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt werden soll | ja | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
| Stand: Januar 2001 | |||||

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